850,- € inkl. MwSt
Preis gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser .
Kurzgutachten
Kurzgutachten
Falls Sie eine Immobilienbewertung benötigen, wo der Fokus rein auf den Makt bzw. Verkehrswert einer Immobilie liegt und keine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist, ist das Kurzgutachten die richtige Wahl.
Bei einem Kurzgutachten wird auf eine ausführliche Gebäudebeschreibung und der plausibilieren der erhobenen Daten in Grundzügen sowie der Prüfung von Rechten und Lasten verzichtet.
Das Hauptaugenmerk beim Kurzgutachten liegt hier bei der Berechnung des Markt bzw. Verkehrswertes. Dies erfolgt auf Grundlage der ImmoWertV (Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken) wie sie bei einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens i.S.d. §194 BauGB ebenfalls erfolgen würde.
Beispiele zum Verwendungszweck eines Kurzgutachten:
- Familieninterne Angelegenheit
- Erbschaft
- Scheidung
- Vermögensaufteilungen
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Grundsätzlich ist eine telefonische Erstberatung bei uns stets kostenlos.
Vor-Ort Beratung
Kurzgutachten
Leistungsbeschreibung
Marktwertgutachten
Falls Sie eine Immobilienbewertung zur außergerichtlichen Einigung benötigen, wo der Fokus auf
- den Markt bzw. Verkehrswert einer Immobilie liegt
- eine Beschreibung der Bausubstanz enthalten
- eine Auflistung von Instand bzw. Sanierungskosten im Gutachten erfolgt
- eine Fotodokumentation von festgestellten Schäden enthalten ist
so ist das Marktwertgutachten die richtige Wahl.
Bei einem Marktwertgutachten wird auf die Lagebeschreibung des Bewertungsobjektes, die Plausibilisierung der erhobenen Daten in Grundzügen, die Prüfung von Bau und Altlasten sowie der Prüfung von Rechten und Lasten verzichtet.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der ImmoWertV (Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken) wie sie bei einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens i.S.d. §194 BauGB ebenfalls erfolgen würde.
Beispiele zum Verwendungszweck eines Marktwertgutachtens:
- Familien interne Angelegenheit
- Erbschaft
- Scheidung
- Vermögensaufteilungen
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Ermittlung des Grundbesitzwertes
- in Steuerangelegenheiten
Marktwertgutachten für Mehrfamilienhäuser
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.
Grundsätzlich ist eine telefonische Erstberatung bei uns stets kostenlos.
Vor-Ort Beratung
Marktwertgutachten
Preis auf Anfrage
Leistungsbeschreibung
Verkehrswertgutachten
Falls Sie ein gerichtsfestes Gutachten über den Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes i.S.d. §194 BauGB
( Baugesetzbuch) benötigen, so ist das Verkehrswertgutachten die richtige Wahl.
Wir erstellen gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für Privatpersonen, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden.
Sei es für den Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke – Bei uns erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.
Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt..
Beispiele zum Verwendungszweck eines Verkehrswertgutachtens:
- Vorlage beim Finanzamt zur Feststellung des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Erbfalles
- Familien interne Angelegenheit
- Erbschaft
- Scheidung
- Vermögensaufteilungen
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Ermittlung des Grundbesitzwertes
- Steuerangelegenheiten
Ablauf der Gutachtenerstellung:
Bei einer gemeinsamen Begehung der Immobilie erfassen wir alle wesentlichen Merkmale des Objektes überprüfen die Bausubstanz und bewerten etwaige Bauschäden und -mängel.
Für die Erstellung des Gutachtens sind folgende Unterlagen vom Auftraggeber kostenfrei dem Gutachter zu Verfügung zu stellen:
Liste
- aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Auszug der Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Aktuelle Miet- und Pachtverträge
- Baugenehmigung
- Anliegerbescheinigung/ Auskünfte über Erschließungsbeiträge
- Bei Erbbaurechten zusätzlich den Erbaurechtsvertrag
- Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der durchgeführten Modernisierungen der letzten 20 Jahre
- Energieausweis
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
- Beschlusssammlung nach § 24 Abs.7 WEG
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Grundsätzlich ist eine telefonische Erstberatung bei uns stets kostenlos.
Vor-Ort Beratung
Verkehrswertgutachten
Preis auf Anfrage
Erstellung eines gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser bis zu max. 140 qm Wohnfläche. Preis bei größeren Wohnflächen auf Anfrage.